Montag, 16. Februar 2015

Die unendliche Geschichte!

Den heutigen Eintrag möchte ich nutzen um ein, für uns, äußerst nervenaufreibendes Thema aufzuarbeiten.

Wir haben uns damals dazu entschieden, die Innentüren aus dem Leistungsumfang von Danwood, zu streichen.
Grund dafür war die Annahme, dass wir die Türen (Wunschmodell waren die COMO CK3 Weißlack Kassettentüren) im regionalen Handwerk günstiger beziehen könnten.
Diese Annahme hatte sich nach ersten Sondierungsgesprächen und Angeboten auch bestätigt.

Nachdem wir die Angebote studiert hatten, erteilten wir der Firma BFT Stadelmann, im November 2013 den Auftrag unsere Türen (21 Stück an der Zahl) zu bestellen und einzubauen.

Wir haben uns damals, auf Grund der Empfehlung des Schreiners, für die Türen der Firma SÜHAC entschieden, deren Ausstellung wir, im mittelfränkischen Ansbach, besucht hatten.

Nachdem die erste Anzahlung (3000 EUR) geleistet war ging es im Dezember 2013 los und unser Schreiner lieferte uns die ersten 11 Zargen. Diese waren auch in kürzester Zeit (ein Nachmittag) eingebaut.

Kurz darauf flatterte uns die Rechnung der zweiten Abschlagszahlung ins Haus.
Diese belief sich auf 2975 EUR. Da bis dahin keine Probleme aufgetreten waren zahlten wir diese ebenfalls, da die Firma SÜHAC diese Vorrauszahlung angeblich so verlangen würde.

Als wir dann Mitte Januar 2014 wieder Kontakt mit der Firma BFT Stadelmann aufnahmen, um weitere Terminabsprachen zu treffen, wurde uns mitgeteilt, dass die Türen und die verbleiben den Zargen, noch nicht fertig wären, und dass die Firma SÜHAC noch ca. 14 Tage benötigen würde.

"Gut", dachten wir uns "14 Tage hin oder her ist jetzt auch schon egal".
14 Tage später erhielten wir von unserem Schreiner die Auskunft, dass die Firma SÜHAC, weil es sich ja um so eine geringe Menge handeln würde, seine Bestellung immer weiter hinaus schieben würde. Um etwas Druck auf die Firma auszuüben habe sich unser Schreiner einen Termin bei einem Abteilungsleiter der Firma SÜHAC geben lassen.
Der Termin sei in 14 Tage und es wäre Ihm ausgesprochen unangenehm, dass er uns eine solche Firma empfohlen habe.

Weitere 14 Tage später, immerhin schon Ende Februar 2014, erzählte uns unser Schreiner, dass die Firma SÜHAC im zugesagt habe, die Türen bis spätestens 31.März zu liefern, andern falls würden wir 50% Preisnachlass auf die gesamte Bestellung erhalten.

Da man als Bauherr ja auch ein wenig auf das Budget schauen muss, ließen wir uns auch diesmal von dem verlockenden Angebot blenden und akzeptierten.

Da natürlich am 31.03. auch keine Lieferung erfolgt war, wurde uns von der Firma BFT Stadelmann mitgeteilt, dass man nicht davon ausgehe, dass vom Lieferanten noch weitere Leistungen zu erwarten seien und das man unsere Anzahlung zurück überwiesen habe und man sich sofern wir noch Interesse hätten, nach anderen Herstellern umsehen werde.

Da auch dies, wir ihr euch sicher vorstellen könnt, nicht von Erfolg gekrönt war und wir nur immer weiter vertröstet wurden, baten wir die Firma Stadelmann darum die Abschlussrechnung zu erstellen und uns den Differenzbetrag zu erstatten.

Von diesem Zeitpunkt an gab es nur noch Schweigen im Wald.
Da wir keine Reaktion auf unser Schreiben erhielten, setzten wir eine Frist von 3 Wochen fest um entweder den Auftrag auszuführen oder den Restbetrag nach Abzug der Zargen und der Arbeitszeit zu Überweisen.

Auch diese Frist ließ die Firma verstreichen ohne mit uns ein klärendes Gespräch zu suchen oder andere Vereinbarungen zu treffen.
Deshalb sahen wir keine andere Möglichkeit als den gesamten Auftrag nach § 323 BGB wegen nicht oder nicht vertragsgemäß erbrachter Leistung zu kündigen.

Doch auch auf diesen Schritt gibt es seitens des Schreiners keine Reaktion.

Wie sich im Zuge der Nachforschungen jetzt herausstellte, wurden bei der Firma SÜHAC
zwar die Preise für unseren Auftrag angefragt, dies würde vom Zeitpunkt auch zur Angebotsstellung passen, aber eine Bestellung zu dieser Anfrage gab es nicht.
Die einzige Bestellung, die von der Firma BFT Stadelmann eingegangen war, waren die 11 Zargen, die im Dezember 2013 eingebaut wurden.

Die Firma SÜHAC trifft in diesem Fall also nicht die geringste  Schuld, im Gegenteil, die Mitarbeiter waren sehr hilfsbereit bei der Aufklärung des Sachverhaltes und dafür möchte ich mich an dieser Stelle nochmal herzlich bedanken.


Inzwischen haben wir Februar 2015..... und die Geschichte geht noch weiter......

Wahrscheinlich wird uns nur noch der zivilrechtliche Weg bleiben....
auch wenn wir das nur sehr ungern tun.....